- Wird eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld übermittelt, ersetzt diese die Abmeldung.
- Nach Wochengeldbezug ist bei Antritt des Karenzurlaubes eine Abmeldung mit dem Endegrund „Entgeltanspruch Ende“ erforderlich (nur Bereich Eisenbahn und Bergbau).
Auslöser & Zweck der Abmeldung
Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn:
- das Pflichtversicherungsverhältnis endet (Beendigung des Dienstverhältnisses)
- der Entgeltanspruch endet, aber das Dienstverhältnis ruht (z.B. Karenz, Präsenzdienst)
- die Beitragspflicht nach BMSVG endet (BV-Anwartschaft)
Wichtig: Die Abmeldung gilt nur dann als erstattet, wenn sie mittels ELDA eingereicht wurde. Meldungen per E‑Mail, Telefon oder Papier gelten nicht als übermittelt.
Meldefrist
Die Abmeldung ist innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Pflichtversicherungsverhältnisses bzw. des Entgeltanspruchs zu übermitteln.
Inhalt & Aufbau der Abmeldung
Folgende Pflichtdaten müssen übermittelt werden: Beitragskontonummer (BKNR), Versicherungsnummer (VSNR), Beschäftigtengruppe, Tag des Endes des Entgeltanspruchs, Tag des Endes des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses (falls abweichend), Ende der BV-Anwartschaft (BMSVG), Abmeldegrund (zwingend anzugeben), Versicherungsverhältnisnummer (nur im öffentlichen Dienst).
Dienstnehmer:innen-Information
Eine Abschrift der Abmeldung ist unverzüglich an die Dienstnehmerin oder den Dienstnehmer auszuhändigen.
Besonderheiten der Abmeldung
Wochengeld
Krankengeld
- Eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld ersetzt die Abmeldung.
- Nach Ende des Krankengeldanspruchs lebt die Pflichtversicherung bei Dienstantritt automatisch wieder auf.
- Ausnahme: Aussteuerung des Krankengeldes → In diesem Fall ist eine Abmeldung nachzuholen (nur Bereich Eisenbahn und Bergbau).
Familienhospizkarenz & Pflegekarenz
Eine Anmeldung zu diesen Karenzformen ersetzt die Abmeldung.
Richtigstellung der Abmeldung
Eine Richtigstellung ist notwendig, wenn folgende Daten zu ändern sind:
- Ende des Beschäftigungsverhältnisses
- Abmeldegrund
- Kündigungsentschädigung ab/bis
- Urlaubsersatzleistung ab/bis
- Ende der BV-Anwartschaft
Hinweis:
Alle neu übermittelten Daten ersetzen die ursprünglichen Angaben vollständig.
Storno der Abmeldung
Ein Storno ist nur vorzunehmen, wenn die Abmeldung fälschlich erfolgt ist.
Wichtig:
Wenn die gesamte Versicherungszeit entfällt, genügt ein Storno der Anmeldung.
Dann ist keine eigene Storno-Abmeldung nötig.
ELDA – Übermittlung & Unterstützung
Die Abmeldung kann übermittelt werden via: ELDA-Online, ELDA-Software oder Lohnverrechnungssoftware (mit ELDA-Schnittstelle).
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich immer das arbeitsrechtliche Ende angeben?
Ja, außer bei einem Karenzurlaub – dann nur das Ende des Entgeltanspruchs.
- Was passiert, wenn der Krankengeldanspruch endet?
Die Pflichtversicherung lebt bei Dienstantritt automatisch wieder auf – keine Anmeldung nötig.
- Wann brauche ich eine Richtigstellung?
Bei falschen Angaben zu Enddatum, Abmeldegrund oder BV-Ende.
- Wann ist ein Storno sinnvoll?
Wenn die Abmeldung fälschlich erfolgt ist.