Abmeldungen von Mitarbeitenden

Die Abmeldung beendet ein Pflichtversicherungsverhältnis und/oder die Anwartschaftszeit in der Betrieblichen Vorsorge (BV).

Dienstgeber:innen müssen sie binnen 7 Tagen nach dem Ende des Entgeltanspruchs oder des Beschäftigungsverhältnisses elektronisch über ELDA übermitteln – gesetzlich geregelt im ASVG (§ 33, § 41) und im B‑KUVG (§11, 15a) (für öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen & Bergbau).

    Auslöser & Zweck der Abmeldung

    Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn:

    • das Pflichtversicherungsverhältnis endet (Beendigung des Dienstverhältnisses)
    • der Entgeltanspruch endet, aber das Dienstverhältnis ruht (z.B. Karenz, Präsenzdienst)
    • die Beitragspflicht nach BMSVG endet (BV-Anwartschaft)

    Wichtig: Die Abmeldung gilt nur dann als erstattet, wenn sie mittels ELDA eingereicht wurde. Meldungen per E‑Mail, Telefon oder Papier gelten nicht als übermittelt.

    Meldefrist

    Die Abmeldung ist innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Pflichtversicherungsverhältnisses bzw. des Entgeltanspruchs zu übermitteln.

    Inhalt & Aufbau der Abmeldung

    Folgende Pflichtdaten müssen übermittelt werden: Beitragskontonummer (BKNR), Versicherungsnummer (VSNR), Beschäftigtengruppe, Tag des Endes des Entgeltanspruchs, Tag des Endes des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses (falls abweichend), Ende der BV-Anwartschaft (BMSVG), Abmeldegrund (zwingend anzugeben), Versicherungsverhältnisnummer (nur im öffentlichen Dienst).

    Dienstnehmer:innen-Information

    Eine Abschrift der Abmeldung ist unverzüglich an die Dienstnehmerin oder den Dienstnehmer auszuhändigen.

    Besonderheiten der Abmeldung

    ELDA – Übermittlung & Unterstützung

    Die Abmeldung kann übermittelt werden via: ELDA-Online, ELDA-Software oder Lohnverrechnungssoftware (mit ELDA-Schnittstelle).

    Häufige Fragen (FAQ)

    Jetzt Abmeldung durchführen

    Reichen Sie die Abmeldung mittels ELDA ein: 

    www.elda.at