Das beauftragte Unternehmen ist zum Zeitpunkt der Zahlung in der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) geführt.
Voraussetzungen für die Aufnahme:
- seit mindestens 3 Jahren erbrachte Bauleistungen
- aufrechte ASVG-Pflichtversicherung
- keine rückständigen Beiträge (Toleranzgrenze: 10 %)
- keine ausständigen mBGM-Meldungen (ebenfalls Toleranzgrenze 10 %)
Auch Ein-Personen-Unternehmen (EPU) können aufgenommen werden.