Die VSNR-Anforderung elektronisch übermitteln.
Auslöser & Zweck der Anmeldung
Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn eine Person ein neues Dienstverhältnis aufnimmt oder nach einer Unterbrechung (Karenz) den Dienst wieder antritt und dadurch eine Pflichtversicherung bei der BVAEB begründet wird.
Die Anmeldung ist Voraussetzung für:
- die korrekte Anlage des Versicherungsverhältnisses
- die Abbildung der Versicherung auf der e-card und in der SV-Versicherungsdatei
- die korrekte Beitragsabrechnung über die mBGM
Voraussetzungen
- Dienstgeber:in verfügt über eine Beitragskontonummer (BKNR).
- Die versicherte Person hat eine Versicherungsnummer (VSNR) oder diese wird im Zuge der Anmeldung angefordert.
Meldefrist
- Vor Arbeitsantritt: elektronische Anmeldung muss vor Beginn der Beschäftigung übermittelt werden.
- Nach Vor-Ort-Anmeldung: elektronische Anmeldung binnen 7 Tagen nach Beschäftigungsbeginn nachholen.
Prozess & Ablauf
Die Anmeldung gilt nur als erstattet, wenn sie elektronisch mittels ELDA übermittelt wird: ELDA‑Online, ELDA‑Software oder Lohnverrechnungssoftware (mit ELDA-Schnittstelle).
Die erste monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) bestätigt die Angaben der Anmeldung.
Damit ist der Anmeldeprozess vollständig abgeschlossen.
Versicherungsnummer (VSNR) – Anforderung
Wenn keine Versicherungsnummer vorhanden ist:
- 1
VSNR-Anforderung
- 2
Angaben in der Anmeldung
Geburtsdatum und Referenzwert der VSNR-Anforderung
- 3
Rückmeldung
Diese erfolgt telefonisch oder über das SV‑Clearingsystem (nur Bereich Eisenbahn und Bergbau).
Falls die VSNR-Anforderung bei der Anmeldung nicht möglich war, muss der Referenzwert per Richtigstellung Anmeldung nachgemeldet werden.
Inhalt & Aufbau der Anmeldung
Folgende Daten sind anzugeben:
Beitragskontonummer (BKNR), Name und Versicherungsnummer (VSNR), Geburtsdatum (nur wenn VSNR-Anforderung läuft), Beschäftigtengruppe, Tag des Beginns der Pflichtversicherung, Beginn der Betrieblichen Vorsorge (BV), Versicherungsverhältnisnummer, Anmeldegrund
Besonderheiten (Bereich öffentlicher Dienst)
- Bei Ruhe- und Versorgungsgenussbezieher:innen ist eine zusätzliche Meldung von Sachwalter:innen- bzw. Verstorbenendaten erforderlich.
- Dienstnehmer:innen ist unverzüglich eine Abschrift der Anmeldung auszuhändigen. Die Unterlassung begründet einen Verwaltungsstrafbestand (Bezirksverwaltungsbehörde).
Richtigstellung der Anmeldung
Eine Richtigstellung ist erforderlich bei:
- falschem Beginn der Pflichtversicherung
- falschem BV‑Beginn
- fehlendem Referenzwert der VSNR-Anforderung
- Eingabefehlern (z.B. Datum)
Alle neu übermittelten Daten ersetzen die ursprünglichen Angaben vollständig.
Storno der Anmeldung
Ein Storno ist vorzunehmen, wenn:
- das Dienstverhältnis nicht aufgenommen wurde
- ein Fehler bei der VSNR vorliegt (z.B. Vertauschung von Personen)
Wenn die Versicherungszeit vollständig entfällt, reicht das Storno der Anmeldung – eine gesonderte Storno-Abmeldung ist nicht notwendig.
ELDA – Übermittlung & Hilfestellungen
ELDA unterstützt Dienstgeber:innen mit: Plausibilitätsprüfungen, automatischen Rückmeldungen (SV‑Clearingsystem- im Bereich Eisenbahn und Bergbau), PDF‑Ausfüllhilfen (barrierefrei, PDF/UA).
Hilfen auf www.elda.at:
- Ausfüllhilfe Anmeldung
- VSNR-Anforderung
- Vor-Ort-Anmeldung
- Beispiele für Anmeldungen
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss die Anmeldung immer vor Arbeitsantritt erfolgen?
Ja. Nach einer Vor‑Ort-Anmeldung muss eine vollständige elektronische Anmeldung nachgereicht werden.
- Was, wenn ich die VSNR nicht kenne?
Sie wird elektronisch angefordert – Angabe des Referenzwertes ist verpflichtend.
- Was passiert, wenn falsche Daten übermittelt wurden?
Eine Richtigstellung ist notwendig – sie ersetzt die ursprünglichen Angaben.
- Muss ich eine Kopie der Anmeldung aushändigen?
Ja, unverzüglich – sonst droht eine Verwaltungsstrafe.