Die Wege zwischen Wohnung und Arbeits-/Dienststelle (auch im Rahmen von Fahrgemeinschaften)
Inhalt
Was ist ein Arbeits- bzw. Dienstunfall?
Ein Arbeits- oder Dienstunfall ist ein Unfall, der im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder der geschützten Funktion (z.B. Bürgermeister:in) steht. Bestimmte im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehende Wege, unterliegen ebenfalls dem Unfallversicherungsschutz.
Geschützte Wege sind insbesondere:
Zwischen Wohnung und Arbeits-/Dienststelle
Untersuchungs-/Behandlungsstelle
Wege zu einer Untersuchungs-/Behandlungsstelle (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Ambulatorium) im Zuge des Arbeitswegs, sofern dem/der Arbeit-/Dienstgeber:in vorher die Behandlungsstelle bekanntgegeben wurde
Einnahme von Mahlzeiten
Wege im Zusammenhang mit der Einnahme von Mahlzeiten während der Arbeitspause, sofern diese in der Nähe der Arbeits-/Dienststelle erfolgen
Bringen/Abholen des Kindes
Weg im Zusammenhang mit dem Bringen/Abholen des Kindes zum Kindergarten oder zur Schule im Zuge des Arbeitswegs
Nicht versichert:
Unfälle in der Freizeit. Sie gelten nicht als Arbeits-/Dienstunfälle und sind nicht meldepflichtig.
Meldepflicht bei Arbeits-/Dienstunfällen
Ein Unfall muss gemeldet werden, wenn die betroffene Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, beim Unfall verstirbt, oder die Unfallversicherung eine Unfallmeldung anfordert.
Pflichten der Arbeit-/Dienstgeber:in
Meldung innerhalb von 5 Tagen an die Unfallversicherung der BVAEB
Nutzung der Onlinemeldung über ELDA oder des offiziellen Formulars Unfallmeldung (PDF, 286 KB)
Pflichten der Arbeit-/Dienstnehmer:innen
Ein Unfall muss sofort an die/den Arbeit-/Dienstgeber:in gemeldet werden. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb von 2 Jahren, kann es sein, dass bestimmte Leistungen nicht (mehr) gewährt werden können.
Wer entscheidet, ob ein Unfall ein Arbeits-/Dienstunfall ist?
Die Entscheidung, ob ein gemeldeter Unfall als Arbeits-/Dienstunfall anerkannt wird, trifft ausschließlich die BVAEB-Unfallversicherung.
Was ist eine Berufskrankheit?
Berufskrankheiten sind Schädigungen der Gesundheit durch die versicherte Tätigkeit. Im Gegensatz zum Arbeitsunfall entstehen sie oft schleichend, über viele Jahre hinweg. Die Gesundheitsschäden werden durch bestimmte Stoffe (z.B. Erkrankungen durch Blei, seine Legierungen und Verbindungen), Strahlen (z.B. Erkrankungen durch ionisierende Strahlen), Einwirkungen (z.B. Erschütterungen bei der Arbeit mit Presslufthämmern und dergleichen sowie Vibrationen) oder Erreger wie etwa Viren und Keime (Infektionskrankheiten in Krankenhäusern und dergleichen) verursacht.
Die Berufskrankheiten sind in der Anlage 1 zum ASVG taxativ aufgezählt.
Meldepflicht bei Berufskrankheiten
Verdachtsfälle müssen gemeldet werden durch:
Ärzt:innen und
Arbeit-/Dienstgeber:innen
Aufgabe Arbeit-/Dienstnehmer:in
Melden Sie den Verdacht sofort Ihrer/Ihrem Arbeit-/Dienstgeber:in, damit diese(r) seine Meldepflicht erfüllen kann.
Für die Meldung ist ebenfalls das Formular Unfallmeldung (PDF, 286 KB) zu verwenden.
Die Prüfung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, erfolgt ausschließlich durch die BVAEB-Unfallversicherung.