Arbeitsunfall & Berufskrankheit - Meldung

Ein Arbeits-/Dienstunfall bzw. eine Berufskrankheit kann das Leben plötzlich verändern. Die BVAEB unterstützt mit verschiedenen Leistungen.

Hier erfahren Sie, was ein Arbeits-/Dienstunfall bzw. eine Berufskrankheit ist, welche Meldepflichten bestehen und welche Leistungen zustehen.

Inhalt

    Was ist ein Arbeits- bzw. Dienstunfall?

    Ein Arbeits- oder Dienstunfall ist ein Unfall, der im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder der geschützten Funktion (z.B. Bürgermeister:in) steht. Bestimmte im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehende Wege, unterliegen ebenfalls dem Unfallversicherungsschutz.

    Geschützte Wege sind insbesondere:

    Meldepflicht bei Arbeits-/Dienstunfällen

    Ein Unfall muss gemeldet werden, wenn die betroffene Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, beim Unfall verstirbt, oder die Unfallversicherung eine Unfallmeldung anfordert.

    Wer entscheidet, ob ein Unfall ein Arbeits-/Dienstunfall ist?

    Die Entscheidung, ob ein gemeldeter Unfall als Arbeits-/Dienstunfall anerkannt wird, trifft ausschließlich die BVAEB-Unfallversicherung.

    Was ist eine Berufskrankheit?

    Berufskrankheiten sind Schädigungen der Gesundheit durch die versicherte Tätigkeit. Im Gegensatz zum Arbeitsunfall entstehen sie oft schleichend, über viele Jahre hinweg. Die Gesundheitsschäden werden durch bestimmte Stoffe (z.B. Erkrankungen durch Blei, seine Legierungen und Verbindungen), Strahlen (z.B. Erkrankungen durch ionisierende Strahlen), Einwirkungen (z.B. Erschütterungen bei der Arbeit mit Presslufthämmern und dergleichen sowie Vibrationen) oder Erreger wie etwa Viren und Keime (Infektionskrankheiten in Krankenhäusern und dergleichen) verursacht.

    Die Berufskrankheiten sind in der Anlage 1 zum ASVG taxativ aufgezählt.

    Meldepflicht bei Berufskrankheiten

    Die Prüfung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, erfolgt ausschließlich durch die BVAEB-Unfallversicherung.

    Kontakt & Services

    Unfallversicherung der BVAEB