Ausnahmen sind selten und durch eine Richtlinie geregelt:
"Richtlinien über Ausnahmen von der Meldeerstattung mittels DFÜ“ (konsolidiert, ab 01.01.2020).
Was ist ELDA?
ELDA (Elektronischer Datenaustausch) ist das bundesweit einheitliche Datensammelsystem für alle elektronischen Meldungen an die Sozialversicherung. Es dient der sicheren Übertragung von:
- Anmeldungen
- Abmeldungen
- Änderungsmeldungen
- Adressmeldungen der Versicherten
- mBGM (monatliche Beitragsgrundlagenmeldung)
- Unfall- und Berufskrankheitenmeldungen
Für jede übermittelte Meldung stellt ELDA ein Übertragungsprotokoll bereit. Dieses gilt als rechtsgültige Bestätigung des Einlangens.
Übermittlungspflicht (DFÜ – Datenfernübertragung)
Gemäß den Richtlinien über Ausnahmen von der Meldeerstattung mittels DFÜ müssen alle Dienstgeber:innenmeldungen elektronisch, in festgelegten Datensätzen über ELDA erstattet werden.
Meldungen per Papier, E-Mail oder Telefon gelten nicht als übermittelt.
Ausnahmen
Voraussetzungen & Registrierung
Für die Nutzung von ELDA benötigen Dienstgeber:innen:
- eine Beitragskontonummer (BKNR)
- eine der folgenden Übertragungsmöglichkeiten:
- ELDA-Online (Browser)
- ELDA-Software bis 31.12.2026 (lokale Anwendung)
- Lohnverrechnungssoftware (automatische Schnittstelle)
- Zugangsdaten/Registrierung über die ELDA-Website
Nähere Informationen finden Sie auf: elda.at → Registrierung.
mBGM in ELDA
Die mBGM kann übermittelt werden über:
Lohnsoftware
(empfohlen)
ELDA-Software
bis 31.12.2026
ELDA-Online
Die Eingabe über ELDA-Software erfordert:
- gute Kenntnis der Tarifgruppen
- Kenntnis der Verrechnungsbasis-Typen und Verrechnungspositions-Typen
ELDA unterstützt durch: Plausibilitätsprüfungen, Rückmeldungen im Clearingsystem, Beispielabrechnungen und Videoanleitungen.
Beispiele
Beamter mit Einkommen + Sonderzahlung (Wien)
Beamter mit durchgehender Versicherungszeit SV mit einem Einkommen in der Höhe von EUR 1.500,00 und mit einer Sonderzahlung in der Höhe von EUR 2.000,00; Wohnbauförderung Wien
Gemeindearzt NÖ mit Sonderzahlung + Unfallversicherungsgrundlage
Beamteter Gemeindearzt NÖ mit durchgehender Versicherungszeit SV mit einer Beitragsgrundlage in der Höhe von EUR 455,69; mit einer Sonderzahlung in der Höhe von EUR 75,95 und Unfallversicherungsbeitragsgrundlage in der Höhe von EUR 455,69; Wohnbauförderung NÖ
Vertragsbediensteter Tirol mit BV
Vertragsbediensteter mit durchgehender Versicherungszeit SV und betrieblicher Vorsorge mit Wohnbauförderung Tirol mit einem Einkommen in der Höhe von EUR 2.000,00
VB-Angestellter NÖ (AV-Reduktion)
VB-Angestellter unter 60 Jahre mit durchgehender Versicherungszeit SV (ohne BV) mit einem Einkommen in der Höhe von EUR 500,00 (AV-Reduktion um 3,000%) mit Arbeiterkammer Niederösterreich und einer Unfallversicherungsbeitragsgrundlage in der Höhe von EUR 500,00; Wohnbauförderung Niederösterreich
Zusätzlich finden Sie hier zu jedem Beispiel auf der ELDA Homepage ein Video mit der genauen Darstellung der Eingabeschritte in der ELDA-Software.
Ihre tatsächlichen Eingaben sind naturgemäß den realen Gegebenheiten anzupassen.
Funktionsweise von ELDA
Der Zeitpunkt des Einlangens bei ELDA gilt gesetzlich als Meldetag.
- 1
Daten erfassen
Software / Online / Schnittstelle
- 2
Meldung übertragen
ELDA übernimmt die Daten
- 3
Plausibilitätschecks
Wird automatisch durchgeführt
- 4
Prüfung
Clearingsystem prüft VSNR, Tarifgruppe, Beitragslogik
- 5
Protokoll
Das Protokoll wird als Bestätigung ausgegeben.
- 6
Rückmeldung
Etwaige Fehler oder Hinweise erscheinen im System
Kontakt & Hilfe
Technische & rechtliche Unterstützung
Technische Unterstützung
ELDA Competence Center
Rechtliche Unterstützung
BVAEB Dienstgeber-Services Bereich Eisenbahnen & Bergbau
050405–31555
mbgm.clearing.eb@bvaeb.at
Regionale Dienststellen des Finanzamts Österreich
Finanzamt Österreich - Standorte
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie weiß ich, ob meine Meldung eingelangt ist?
Das Übertragungsprotokoll dient als rechtlicher Nachweis.
- Kann ich Meldungen ohne ELDA abgeben?
Nur in seltenen Ausnahmefällen gemäß Richtlinie (PDF/UA).
- Benötige ich spezielle Software?
Nein – ELDA-Online reicht. Lohnsoftware wird empfohlen.
- Was tun bei technischen Problemen?
ELDA Competence Center: 050766–14502700
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Nutzen Sie ELDA für die sichere und gesetzeskonforme Übermittlung Ihrer Meldungen an die Sozialversicherung.