Schwerarbeitszeiten – Meldung & Nachweis

Dienstgeber:innen müssen bestimmte Zeiten melden, in denen Arbeitnehmer:innen unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen gearbeitet haben.

Diese sogenannten Schwerarbeitszeiten ermöglichen einen begünstigten früheren Pensionszugang und müssen daher vollständig und korrekt dokumentiert sein.

Inhalt

    Was sind Schwerarbeitszeiten?

    Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die in der Schwerarbeitsverordnung definiert sind. Dazu zählen insbesondere:

    • körperlich besonders schwere Arbeiten
    • Arbeiten unter Hitze, Nässe, Kälte oder besonderen chemischen Belastungen
    • Schicht- und Nachtdienste
    • Tätigkeiten mit erheblicher psychischer Belastung

    Schwerarbeitszeiten wirken sich unmittelbar auf den Anspruch einer Schwerarbeitspension aus.

    Voraussetzungen

    Eine in der Pensionsversicherung pflichtversicherte männliche Person hat das 40. Lebensjahr bzw. eine weibliche Person das 35. Lebensjahr vollendet.

    Es wurde ab diesem Zeitpunkt eine Tätigkeit verrichtet, die auf das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung schließen lässt.

    Es handelt sich um keine Tätigkeit, die hinsichtlich Schwerarbeit von einer dritten Stelle (zum Beispiel durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) gemeldet wird.  Die Meldung erfolgt ausschließlich durch Dienstgeber:innen. 

    Meldefrist

    Die Schwerarbeitsmeldung ist einmal jährlich bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zu erstatten.

    Besonderheiten für Öffentlichen Dienst & Eisenbahnen/Bergbau

    Nachweis & Dokumentation

    Dienstgeber:innen sollten folgende Unterlagen aufbewahren:

    • Tätigkeitsbeschreibungen
    • Dienstpläne, Schichtmodelle
    • ärztliche Freigaben oder Belastungsanalysen (falls vorhanden)
    • interne Einstufungen nach Schwerarbeitsverordnung

    Kontakt & Hilfe

    Fragen zur Meldung von Schwerarbeitszeiten:

    Allgemeine Fragen zu Schwerarbeitszeiten werden vom zuständigen Pensionsversicherungsträger beantwortet:

    Häufige Fragen (FAQ)