Die Meldung ist erforderlich, um:
- die Schwerarbeitszeiten korrekt zu erfassen,
- den Zugang zur Schwerarbeitspension zu ermöglichen,
- spätere Nachweise und Prüfungen zu erleichtern.
Eine unterlassene oder verspätete Meldung kann dazu führen, dass Versicherungsansprüche nicht vollständig nachweisbar sind.