Adressmeldung

Die Adressmeldung dient der Mitteilung von Adressänderungen der Versicherten. Sie ist während eines aufrechten Versicherungsverhältnisses zu erstatten und erfolgt ausschließlich elektronisch über ELDA.

    Auslöser der Meldung

    Auslöser ist die Meldung des Versicherten über eine Wohnsitzänderung an den Dienstgeber.

    Voraussetzungen

    •  aufrechtes Pflichtversicherungsverhältnis
    •  Änderung betrifft ausschließlich persönliche Daten, nicht den Versicherungsstatus

    Meldefrist

    Die Stammdatenmeldung ist innerhalb von 7 Tagen ab Bekanntwerden der Änderung zu übermitteln.

    Prozess & Ablauf

    Die Adressmeldung wird ausschließlich elektronisch übermittelt:  ELDA-Online, ELDA-Software, Lohnverrechnungssoftware (mit ELDA-Schnittstelle).

    Meldungen per Papier, e-Mail oder Telefon gelten nicht als erstattet.

    Besonderheiten der Meldung

    • Adressänderungen müssen immer aktiv durch eine Stammdatenmeldung gemeldet werden – sie sind nicht Teil der Änderungsmeldung.
    • Die Adressmeldung hat keine Auswirkung auf Tarifgruppe, Beitragsgrundlagen oder BV-Anwartschaft.

    Inhalt & Aufbau der Adressmeldung

    Die Meldung umfasst folgende Daten: 

    Die elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. der Lohnverrechnungssoftware integriert.


    Kontakt & Services

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.elda.at

    Jetzt Stammdatenmeldung durchführen

    Übermitteln Sie die Adressmeldung ellektronisch: 

    www.elda.at