Änderungsmeldung

Die Änderungsmeldung dient der Mitteilung aller für die Pflichtversicherung relevanten Änderungen.

Sie ist binnen 7 Tagen zu erstatten und wird ausschließlich elektronisch über ELDA übermittelt – gemäß ASVG (§ 34, § 41) sowie B‑KUVG (§12) für öffentlich Bedienstete sowie Bedienstete der Eisenbahnen & Bergbau.

    Auslöser & Zweck der Änderungsmeldung

    Eine Änderungsmeldung ist beispielsweise erforderlich, wenn:

    Voraussetzung 

    Die Person wurde bereits zur Pflichtversicherung angemeldet.

    Meldefrist

    Alle für die Versicherung relevanten Änderungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Eintritt der Änderung zu melden.

    Prozess & Ablauf

    Eine Änderungsmeldung gilt nur als erstattet, wenn sie über ELDA übermittelt wird (ELDA-Online, ELDA-Software, Lohnverrechnungssoftware).

    Bedeutung der mBGM

    Mit der ersten mBGM werden Angaben der Anmeldung/Änderungsmeldung bestätigt.

    Besonderheiten

    Inhalt & Aufbau der Änderungsmeldung

    Die Änderungsmeldung enthält insbesondere folgende Daten:

    • BKNR
    • VSNR
    • neue Beschäftigtengruppe (Bereich ÖD) / Beschäftigungsbereich (Bereich EB)
    • Änderungen zur BV-Anwartschaft
    • Änderung ab / Änderung bis
    •  ggf. spezielle Angaben gemäß B‑KUVG

    Die Formulare sind in ELDA / Lohnsoftware integriert.

    Änderung / Richtigstellung einer Änderungsmeldung

    Eine Änderungsmeldung kann nicht storniert werden.

    Wenn Korrekturen notwendig sind, ist eine neue Änderungsmeldung zu übermitteln. Jede neue Änderungsmeldung ersetzt vollständig die davor gemeldete Änderung.

    Beispiele rund um die Änderungsmeldung

    • Wechsel von Geringfügigkeit → Vollversicherung vor mBGM
    • Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat → BV-Anwartschaft endet
    • Änderung der Beschäftigtengruppe (Bereich öffentlicher Dienst) vor mBGM
    • BUAK-relevante BV-Änderungen melden. Bereich Eisenbahnen und Bergbau
    • Tarifgruppenwechsel untermonatig → nur mBGM anpassen, keine Änderungsmeldung

    Häufige Fragen (FAQ)

    Jetzt Änderungsmeldung durchführen

    Erstatten Sie eine Änderungsmeldung über ELDA:

    www.elda.at