- Wechsel von geringfügiger zu vollversicherungspflichtiger Beschäftigung oder umgekehrt.
- Korrektur des Beschäftigungsbereichs (Arbeiter:innen, Angestellte, Lehrlinge usw.) — Bereich Eisenbahn und Bergbau.
- Änderung der Beschäftigtengruppe — Bereich des öffentlichen Dienstes
Auslöser & Zweck der Änderungsmeldung
Eine Änderungsmeldung ist beispielsweise erforderlich, wenn:
Änderungen vor Erstattung der mBGM erfolgen
Änderungen zur betrieblichen Vorsorge
- Umstieg von der Abfertigung Alt auf die Abfertigung Neu
- Beginn/Ende der BV-Anwartschaft bei:
- Arbeitskräfteüberlassung an Bauunternehmen (BUAK zuständig) — Bereich Eisenbahn und Bergbau
- unbezahltem Urlaub bis zu einem Monat.
Änderungen gemäß B‑KUVG – Bereich öffentlicher Dienst
- Änderungen der Beschäftigtengruppe
- Änderungen der Beitragskontonummer (nur innerhalb des Bundesbereichs)
- Bei Ruhe- oder Versorgungsgenussbezieher:innen Meldung zusätzlicher Änderungen wie Daten von Sachwalter:innen
Voraussetzung
Die Person wurde bereits zur Pflichtversicherung angemeldet.
Meldefrist
Alle für die Versicherung relevanten Änderungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Eintritt der Änderung zu melden.
Prozess & Ablauf
Eine Änderungsmeldung gilt nur als erstattet, wenn sie über ELDA übermittelt wird (ELDA-Online, ELDA-Software, Lohnverrechnungssoftware).
Bedeutung der mBGM
Mit der ersten mBGM werden Angaben der Anmeldung/Änderungsmeldung bestätigt.
Besonderheiten
Änderungen persönlicher Daten
Folgende Änderungen werden nicht via Änderungsmeldung gemeldet:
- Name (z.B. nach Verehelichung)
- akademische Grade
- Personenstandsänderungen
Diese Änderungen erfolgen automatisch durch Meldungen der Behörden oder durch Vorlage entsprechender Urkunden durch die versicherte Person.
Adressänderungen
Adressänderungen erfolgen automatisch durch Meldung der Standesbehörden oder über die Stammdatenmeldung – nicht über die Änderungsmeldung.
Inhalt & Aufbau der Änderungsmeldung
Die Änderungsmeldung enthält insbesondere folgende Daten:
- BKNR
- VSNR
- neue Beschäftigtengruppe (Bereich ÖD) / Beschäftigungsbereich (Bereich EB)
- Änderungen zur BV-Anwartschaft
- Änderung ab / Änderung bis
- ggf. spezielle Angaben gemäß B‑KUVG
Die Formulare sind in ELDA / Lohnsoftware integriert.
Änderung / Richtigstellung einer Änderungsmeldung
Eine Änderungsmeldung kann nicht storniert werden.
Wenn Korrekturen notwendig sind, ist eine neue Änderungsmeldung zu übermitteln. Jede neue Änderungsmeldung ersetzt vollständig die davor gemeldete Änderung.
Beispiele rund um die Änderungsmeldung
- Wechsel von Geringfügigkeit → Vollversicherung vor mBGM
- Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat → BV-Anwartschaft endet
- Änderung der Beschäftigtengruppe (Bereich öffentlicher Dienst) vor mBGM
- BUAK-relevante BV-Änderungen melden. Bereich Eisenbahnen und Bergbau
- Tarifgruppenwechsel untermonatig → nur mBGM anpassen, keine Änderungsmeldung
Häufige Fragen (FAQ)
- Wann wird eine Änderungsmeldung benötigt?
Wenn eine für die Pflichtversicherung relevante Änderung eingetreten ist.
- Kann eine Änderungsmeldung storniert werden?
Nein – Änderungen sind nur durch eine neue Änderungsmeldung möglich.
- Wo melde ich Adressänderungen?
Über die Stammdatenmeldung, nicht über die Änderungsmeldung.