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Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn ein regelmäßiges monatliches Entgelt bis zur gesetzlich festgelegten Geringfügigkeitsgrenze EUR 551,10 liegt.

Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert, jedoch nicht kranken- oder pensionsversichert.

Alle Meldungen erfolgen elektronisch über ELDA.

    Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

    Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze (EUR 551,10 ) nicht überschreitet.

    Rechtsfolgen

    Auslöser & Zweck der Meldung

    Eine Meldung als geringfügige Beschäftigung ist erforderlich, wenn:

    •  eine Person aufgrund ihres Entgelts die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet
    • eine Änderung von vollversichert → geringfügig (oder umgekehrt) stattfindet. 

    Voraussetzungen

    • Die/der Beschäftigte wurde angemeldet.
    • Das Entgelt liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze.
    • Für B-KUVG-Bedienstete: richtige Beschäftigtengruppe und BKNR verwenden.

    Meldepflichten

    Versicherungsschutz

    mBGM & Besonderheiten

    Die mBGM bestätigt oder korrigiert die Angaben der Anmeldung bzw. Änderungsmeldung.

    Inhalt & Aufbau (ELDA)

    ELDA-Formulare umfassen:

    •  Beitragskontonummer (BKNR)
    • Versicherungsnummer (VSNR)
    • Beschäftigtengruppe
    • Beginn/Ende der Pflichtversicherung 
    • ggf. Beitragsgruppe/Tarifgruppe

    Beispiele

    • Eine Reinigungskraft verdient unterhalb der Grenze → geringfügige Beschäftigung.
    • Wechsel von geringfügig zu vollversichert → Änderungsmeldung, sofern noch keine mBGM vorliegt. 

    Kontakt & Services

    Häufige Fragen (FAQ)

    Jetzt geringfügige Beschäftigung melden

    Führen Sie eine Anmeldung, Änderungsmeldung oder Abmeldung durch: 

    www.elda.at