(u.a. BVAEB)
Was ist eine Beitragsprüfung?
Die Beitragsprüfung im Bereich von Eisenbahnen und Bergbau erfolgt im GPLB-Verfahren – Gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen. Dabei wird Folgendes kontrolliert:
- Richtigkeit der mBGM‑Meldungen
- korrekte Beitragsgrundlagen
- Einhaltung der Höchstbeitragsgrundlagen
- Zuordnung zu Beschäftigtengruppen & Tarifen
- Vollständigkeit der Beiträge (KV, PV, UV)
- Sondermeldungen (z.B. Schwerarbeitszeiten)
- Verwendungszwecke & Beitragszahlungen
- die richtige Abfuhr von Lohn-, Kommunal- und Abzugsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.
- Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetze (LSD-BG)
Die Beitragsprüfung im Bereich Öffentlicher Dienst umfasst nur die Prüfung der Abrechnungen und Meldungen in der Sozialversicherung.
Wer führt die Prüfung durch?
Die GPLB-Prüfung erfolgt durch:
Sozialversicherungsträger
Finanzverwaltung
(lohnabhängige Abgaben)
Diese Behörden können im Rahmen der GPLB kombiniert prüfen. Die Prüfung im öffentlichen Dienst erfolgt ausschließlich durch den Sozialversicherungsträger.
Welche Unterlagen werden geprüft?
Dienstgeber:innen sollten folgende Informationen bereithalten:
- Lohnkonten, Lohnjournale
- Arbeits- und Dienstverträge
- Zeitaufzeichnungen & Dienstpläne
- Unterlagen zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen
- Nachweise zu Sonderzahlungen
- mBGM‑Protokolle & Clearingrückmeldungen
- Meldungen zu Schwerarbeit und Versicherungswechseln
- Buchhaltungsunterlagen (Bilanzen, Journale)
- Gemeindeabgaben
Wie läuft eine Beitragsprüfung ab?
Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:
- 1
Verständigung
Dienstgeber:innen werden schriftlich über den Prüfungszeitraum und die Zuständigkeit informiert.
- 2
Prüfung der Unterlagen
Die Prüfenden vergleichen: Meldedaten (mBGM, An‑/Abmeldungen, Änderungen), Beitragsabrechnungen, Zahlungseingänge, Tarifzuordnungen, Buchhaltungsunterlagen.
- 3
Klärung von Rückfragen
Unklare Sachverhalte werden direkt mit der Dienststelle oder der Lohnverrechnung abgeklärt.
- 4
Prüfbericht
Es erfolgt die Zusendung eines Prüfberichtes.
Bei Feststellungen und Abweichungen: Nachforderung von Beiträgen und ggf. Verzugszinsen
Bei korrekten Meldungen: keine Maßnahmen erforderlich.
Häufige Prüfungsfeststellungen
Typische Themen bei Beitragsprüfungen:
- falsch zugeordnete Beschäftigtengruppen
- fehlerhafte Verrechnungspositionen (Tarif)
- nicht oder falsch berücksichtigte Sonderzahlungen
- unvollständige Meldungen
- nicht gemeldete Schwerarbeitszeiten
- verspätete Zahlungen
- Nichteinhaltung oder Verstösse gegen gesetzlichen Bestimmungen
Viele dieser Fehler lassen sich durch sorgfältige Kontrolle der mBGM, des Tarifsystems und von Abrechnungen vermeiden.
Ihre Pflichten als Dienstgeber
vollständige und korrekte mBGM‑Übermittlung
rechtzeitige Zahlung aller Lohnabgaben
Bereithaltung aller lohnrelevanten Unterlagen
Mitwirkung bei Rückfragen
fristgerechte Umsetzung von Prüfberichten
Tipps zur Vorbereitung
- regelmäßige Kontrolle der mBGM‑Protokolle
- jährliche Überprüfung der Beschäftigtengruppen und Tarifzuordnungen
- interne Abstimmung zwischen Personalstelle, Lohnverrechnung und Buchhaltung
- korrekte Dokumentation von Sonderfällen (Karenzen, Teilzeit, SZ, Schwerarbeit)
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie oft findet eine Beitragsprüfung statt?
Abhängig von Prüfplan, Unternehmensgröße und Anlassfällen.
- Kann eine Prüfung digital erfolgen?
Ja, Unterlagen können elektronisch übermittelt werden.
- Was passiert bei Fehlern?
Es erfolgt eine Nachverrechnung; je nach Fall können Verzugszinsen anfallen.