Beitragsprüfung

Die Beitragsprüfung stellt sicher, dass Dienstgeber:innen alle sozialversicherungsrechtlichen Melde‑ und Zahlungspflichten korrekt erfüllen. Sie schützt sowohl Unternehmen als auch Versicherte, indem sie Beitragsgrundlagen, Meldungen und Zahlungen nachvollziehbar und rechtskonform überprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Träger der Sozialversicherung.

Diese Seite fasst Aufgaben, Ablauf und Pflichten für Dienstgeber:innen im öffentlichen Dienst sowie im Bereich Eisenbahnen & Bergbau zusammen.

    Was ist eine Beitragsprüfung?

    Die Beitragsprüfung im Bereich von Eisenbahnen und Bergbau erfolgt im GPLB-Verfahren – Gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen. Dabei wird Folgendes kontrolliert:

    • Richtigkeit der mBGM‑Meldungen
    • korrekte Beitragsgrundlagen
    • Einhaltung der Höchstbeitragsgrundlagen
    • Zuordnung zu Beschäftigtengruppen & Tarifen
    • Vollständigkeit der Beiträge (KV, PV, UV)
    • Sondermeldungen (z.B. Schwerarbeitszeiten)
    • Verwendungszwecke & Beitragszahlungen
    • die richtige Abfuhr von Lohn-, Kommunal- und Abzugsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.
    • Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetze (LSD-BG)

    Die Beitragsprüfung im Bereich Öffentlicher Dienst umfasst nur die Prüfung der Abrechnungen und Meldungen in der Sozialversicherung.

    Wer führt die Prüfung durch?

    Die GPLB-Prüfung erfolgt durch:

    Diese Behörden können im Rahmen der GPLB kombiniert prüfen. Die Prüfung im öffentlichen Dienst erfolgt ausschließlich durch den Sozialversicherungsträger.

    Welche Unterlagen werden geprüft?

    Dienstgeber:innen sollten folgende Informationen bereithalten:

    • Lohnkonten, Lohnjournale
    • Arbeits- und Dienstverträge
    • Zeitaufzeichnungen & Dienstpläne
    • Unterlagen zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen
    • Nachweise zu Sonderzahlungen
    • mBGM‑Protokolle & Clearingrückmeldungen
    • Meldungen zu Schwerarbeit und Versicherungswechseln
    • Buchhaltungsunterlagen (Bilanzen, Journale)
    • Gemeindeabgaben

    Wie läuft eine Beitragsprüfung ab?

    Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:

    • 1

      Verständigung

      Dienstgeber:innen werden schriftlich über den Prüfungszeitraum und die Zuständigkeit informiert.

    • 2

      Prüfung der Unterlagen

      Die Prüfenden vergleichen: Meldedaten (mBGM, An‑/Abmeldungen, Änderungen), Beitragsabrechnungen, Zahlungseingänge, Tarifzuordnungen, Buchhaltungsunterlagen.

    • 3

      Klärung von Rückfragen

      Unklare Sachverhalte werden direkt mit der Dienststelle oder der Lohnverrechnung abgeklärt.

    • 4

      Prüfbericht

      Es erfolgt die Zusendung eines Prüfberichtes.

      Bei Feststellungen und Abweichungen: Nachforderung von Beiträgen und ggf. Verzugszinsen
      Bei korrekten Meldungen: keine Maßnahmen erforderlich.

    Häufige Prüfungsfeststellungen

    Typische Themen bei Beitragsprüfungen:

    • falsch zugeordnete Beschäftigtengruppen
    • fehlerhafte Verrechnungspositionen (Tarif)
    • nicht oder falsch berücksichtigte Sonderzahlungen
    • unvollständige Meldungen
    • nicht gemeldete Schwerarbeitszeiten
    • verspätete Zahlungen
    • Nichteinhaltung oder Verstösse gegen gesetzlichen Bestimmungen 

    Viele dieser Fehler lassen sich durch sorgfältige Kontrolle der mBGM, des Tarifsystems und von Abrechnungen vermeiden.

    Ihre Pflichten als Dienstgeber

    Tipps zur Vorbereitung

    • regelmäßige Kontrolle der mBGM‑Protokolle
    • jährliche Überprüfung der Beschäftigtengruppen und Tarifzuordnungen
    • interne Abstimmung zwischen Personalstelle, Lohnverrechnung und Buchhaltung
    • korrekte Dokumentation von Sonderfällen (Karenzen, Teilzeit, SZ, Schwerarbeit) 

    Häufige Fragen (FAQ)

    Fragen zur Beitragsprüfung?

    Wir helfen Ihnen gerne weiter:

    Ansprechstellen für Dienstgeber