Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ist die zentrale Meldung für alle Dienstgeber:innen der BVAEB.
Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ist die zentrale Meldung für alle Dienstgeber:innen der BVAEB.
Die Zuordnung zu Beschäftigtengruppen und Tarifen erfolgt über ein einheitliches Tarifsystem – mit speziellen Bereichen für öffentlich Bedienstete sowie Eisenbahnen & Bergbau.
Beiträge sind fristgerecht zu entrichten. Bei Zahlungsstockungen unterstützen wir Sie mit individuellen Lösungen im gesetzlichen Rahmen.
Rechtsgrundlagen, Empfehlungen und Amtliche Verlautbarungen sichern eine einheitliche Vollzugspraxis im Beitragswesen.
Die Inhalte gelten – sofern nicht anders angegeben – gemeinsam für Dienstgeber:innen des öffentlichen Dienstes sowie für Eisenbahnen & Bergbau. Besondere Regelungen werden auf den Detailseiten ausdrücklich hervorgehoben.
Zweck, Funktionsweise und Auswirkungen der mBGM für alle Dienstgeber:innen der BVAEB. Mit Überblick über Meldungsarten, Fristen und Besonderheiten.
Überblick über das Tarifsystem der BVAEB: Beschäftigtengruppen, Verrechnungsbasis- und Verrechnungsposition-Typen, Beitragssätze und zulässige Kombinationen – inklusive Unterschiede zwischen öffentlichen Bediensteten und Eisenbahnen & Bergbau.
Informationen für pensionsauszahlende Stellen zur Erhebung und Abfuhr des Krankenversicherungsbeitrags bei Auslandspensionen.
Fälligkeitstermine, Bankverbindungen, korrekte Verwendungszwecke und Hinweise zur Abstimmung von Beitragskonten.
Informationen zur Beitragsprüfung durch die SV-Träger. Sie überprüft die Melde- und Zahlungsverpflichtungen der Dienstgebenden.
Grundsätzlich ist die/der Dienstgeber:in für die vollständige und fristgerechte Übermittlung der Meldungen verantwortlich. In vielen Fällen übernimmt eine Lohnverrechnungsstelle oder ein Steuerberatungsbüro diese Aufgabe – rechtlich verantwortlich bleiben aber die Dienstgeber:innen.
Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ist die zentrale Meldung, mit der Beitragsgrundlagen, Abgaben und Versicherungsdaten monatlich pro Person an die Sozialversicherung übermittelt werden. Sie ersetzt ältere Melde- und Abrechnungssysteme und ermöglicht eine aktuelle Datenhaltung.
Änderungen bei Beitragssätzen, Tarifen und Beitragsgruppen werden rechtzeitig auf bvaeb.at veröffentlicht. Im Bereich “Tarifsystem & Beitragssätze” finden Sie jeweils die aktuell gültigen Unterlagen sowie Versionshinweise.