Wenn die Zahlungsreferenz unvollständig ist, kann die Zahlung nicht korrekt zugeordnet werden.
Wann sind Beiträge fällig?
Beiträge für Beamt:innen und Politiker:innen sind bis zum 15. im aktuellen Monat zu zahlen.
Beispiele:
- Beiträge für Jänner → bis zum 15. Jänner
- Beiträge für Juni → bis zum 15. Juni
Beiträge für sonstige Dienstnehmer:innen (Vertragsbedienstete und DN im Bereich Eisenbahn und Bergbau) sind am Ende des Beitragsmonats fällig und binnen einer Zahlungsfrist von 15. Tagen einzuzahlen.
Beispiel:
Beiträge für Jänner → Fälligkeit: 31. Jänner → Zahlungsfrist: 15 Tage
Wichtige Hinweise
- Die mBGM muss rechtzeitig übermittelt werden, damit die Beitragsabrechnung korrekt erfolgt.
- Rückstände können zu Mahnläufen und Einbringungsmaßnahmen führen.
Wie erfolgt die Zahlung?
Beiträge werden auf das BVAEB Kontoüberwiesen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Einlanges auf dem Konto.
Für eine rasche Zuordnung zum Dienstgeber:innenkonto ist eine korrekte Angabe der Zahlungsreferenz notwendig.
Hinweis:
Bankverbindungen der BVAEB
Für Dienstgeber:innenbeiträge nutzen Sie bitte die jeweils angegebene Bankverbindung der BVAEB.
BVAEB – Kontodaten für OEB-Dienstgeber:innen
IBAN: AT25 6000 0000 0764 7181
BVAEB – Kontodaten für EB-Dienstgeber:innen
IBAN: AT91 6000 0000 9002 8384
Fälligkeiten im Überblick
mBGM-Meldung:
monatlich, rechtzeitig vor der Zahlung
Beiträge:
für Beamt:innen und Politiker:innen bis zum 15. des aktuellen Monats, für sonstige Dienstnehmer:innen binnen 15 Tagen ab Ende des Beitragsmonats
Berichtigungen:
sofort nach Kenntnis
Zahlungsstockungen:
frühzeitig melden
Siehe: Zahlungsstockungen
Wie erkenne ich offene oder verbuchte Beiträge?
Dienstgeber:innen können den Beitragsstatus über mehrere Wege kontrollieren:
Beitragskonto der BVAEB
Übersicht über offene, verbuchte oder gemahnte Beiträge
Einsicht über elektronische Services DG-Dashboard möglich
Rückmeldungen aus der mBGM (nur für EB-Dienstgeber:innen)
SV-Clearing meldet Abrechnungsdifferenzen
Schriftliche Rückfragen
bei Unklarheiten setzt sich die BVAEB telefonisch oder schriftlich mit Ihnen in Verbindung
Abgestimmte Zahlungsabwicklung
Eine korrekte Zahlungsabwicklung umfasst:
- rechtzeitige mBGM
- vollständige Zahlungsreferenz
- pünktliche Überweisung
- umgehende Klärung bei Rückständen
Tipp:
Übermitteln Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat, damit können Mahnungen oder Verzugszinsen vermieden werden.
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Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn eine Zahlung verspätet erfolgt?
Es können Verzugszinsen anfallen. Bei wiederholter Verspätung folgen automatische Einbringungsmaßnahmen.
- Kann ich Zahlungen zusammenfassen?
Ja – mehrere Beiträge können gemeinsam überwiesen werden, sofern die Zahlungsreferenz eindeutig ist.
- Muss ich die mBGM vor der Zahlung absenden?
Ja. Die mBGM ist Grundlage für die richtige Beitragsabrechnung.
- Was passiert bei einem falschen Verwendungszweck?
Die Zuordnung kann verzögert sein und zu Rückfragen oder Mahnungen führen.
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