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Zahlungsverkehr & Fälligkeiten

Dienstgeber:innen müssen Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht und korrekt an die BVAEB entrichten. Dieser Bereich erklärt die Fälligkeiten, Zahlungswege, Bankverbindungen und wichtigen Hinweise für einen reibungslosen Zahlungsverkehr – für den öffentlichen Dienst sowie Eisenbahnen und Bergbau.

    Wann sind Beiträge fällig?

    Beiträge für Beamt:innen und Politiker:innen sind bis zum 15. im aktuellen Monat zu zahlen. 
    Beispiele:

    • Beiträge für Jänner →  bis zum 15. Jänner
    • Beiträge für Juni → bis zum 15. Juni 

    Beiträge für sonstige Dienstnehmer:innen (Vertragsbedienstete und DN im Bereich Eisenbahn und Bergbau) sind am Ende des Beitragsmonats fällig und binnen einer Zahlungsfrist von 15. Tagen einzuzahlen.
    Beispiel: 
    Beiträge für Jänner → Fälligkeit: 31. Jänner → Zahlungsfrist: 15 Tage 

    Wichtige Hinweise

    • Die mBGM muss rechtzeitig übermittelt werden, damit die Beitragsabrechnung korrekt erfolgt.
    • Rückstände können zu Mahnläufen und Einbringungsmaßnahmen führen.

    Wie erfolgt die Zahlung?


    Beiträge werden auf das BVAEB Kontoüberwiesen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Einlanges auf dem Konto.
    Für eine rasche Zuordnung zum Dienstgeber:innenkonto ist eine korrekte Angabe der Zahlungsreferenz notwendig. 

    Bankverbindungen der BVAEB

    Für Dienstgeber:innenbeiträge nutzen Sie bitte die jeweils angegebene Bankverbindung der BVAEB.

    Fälligkeiten im Überblick

    Wie erkenne ich offene oder verbuchte Beiträge?

    Dienstgeber:innen können den Beitragsstatus über mehrere Wege kontrollieren:

    Abgestimmte Zahlungsabwicklung

    Eine korrekte Zahlungsabwicklung umfasst:

    1. rechtzeitige mBGM
    2. vollständige Zahlungsreferenz
    3. pünktliche Überweisung
    4. umgehende Klärung bei Rückständen 

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    Häufige Fragen (FAQ)

    Sie haben Fragen zum Zahlungsverkehr & Fälligkeiten?

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