Zahlungsstockungen & Zahlungserleichterungen

Unternehmen können kurzfristig in finanzielle Schwierigkeiten geraten – etwa bei verspäteten Förderauszahlungen, Liquiditätsengpässen oder außergewöhnlichen Belastungen. Die BVAEB unterstützt Dienstgeber:innen in solchen Fällen mit gesetzlich vorgesehenen Zahlungserleichterungen, um die Sicherstellung des laufenden Betriebs zu gewährleisten.

Diese Seite erklärt, wie Stundungen, Ratenvereinbarungen und individuelle Lösungen funktionieren.

    Was sind Zahlungsstockungen?

    Zahlungsstockungen entstehen, wenn Beiträge aufgrund unerwarteter Liquiditätsengpässe, verspäteter Förderauszahlungen, außergewöhnlicher Ereignisse oder Krisensituationen nicht fristgerecht bezahlt werden können.

    Ziel der Zahlungserleichterungen ist es, kurzfristige Engpässe zu überbrücken, ohne dass es sofort zu Einbringungsmaßnahmen kommt.

    Welche Möglichkeiten gibt es?

    Die BVAEB bietet - im gesetzlichen Rahmen - folgende Lösungen an:

    Wann sollte ich die BVAEB kontaktieren?

    Bitte melden Sie sich immer rechtzeitig, wenn  sich eine Zahlung abzeichnet, die nicht fristgerecht geleistet werden kann, Förderungen verspätet eintreffen oder ein einmaliger Liquiditätseinbruch droht.

    Nur wenn die BVAEB frühzeitig informiert wird, können Zahlungserleichterungen vereinbart werden.
    Ohne Kontaktaufnahme startet der automatische Mahn- und Einbringungsprozess.

    Was passiert, wenn keine Zahlung erfolgt?

    Wenn Beiträge trotz Fälligkeit und ohne Rückmeldung ausbleiben: Mahnungen werden automatisch versendet, Verzugszinsen entstehen und gesetzliche Einbringungsmaßnahmen folgen (bis hin zur Exekution).

    Daher: immer aktiv auf die BVAEB zugehen.

    Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen

    • glaubhafte Begründung der Zahlungsstockung
    • voraussichtliche Verbesserung der Unternehmenslage
    • Bereitschaft zur Erfüllung des vereinbarten Raten- oder Zahlungsplans

    Grundsätzlich gilt: Laufende Beiträge sind weiterhin fristgerecht zu zahlen.

    Kontakt & Hilfe

    Bereich öffentlicher Dienst

    Bereich Eisenbahn und Bergbau

    Häufige Fragen (FAQ)