(Eignung, Gesundheitsschutz) –
für alle
Inhalt
Was Sie wissen müssen
Die BVAEB unterstützt Arbeit-/Dienstgeber:innen und Arbeit-/Dienstnehmer:innen mit arbeitsmedizinischen Leistungen, Präventionsberatungen und Schutzmaßnahmen. Prävention umfasst vier große Bereiche:
Betriebliche Untersuchungen
Betriebliche Schutzimpfungen
(schützt vor beruflich bedingten Infektionsrisiken) –
für alle
Unfallverhütungsdienst (UVD)
(Arbeitssicherheit, Schulungen, präventivdienstliche Betreuung) –
nur im Bereich der ehemaligen VAEB
Vorsorge für Erste Hilfe
Unsere Leistungen im Überblick
Betriebliche Untersuchungen
Zur Vorbeugung von Berufskrankheiten und zur Überprüfung der Eignung für besondere Tätigkeiten sind nach ArbeitnehmerI:innenschutzgesetz (ASchG), dem Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG) sowie den entsprechenden Landesgesetzen verschiedene Untersuchungen vorgesehen.
Grundsätzlich sind Kosten von Eignungs- und Folgeuntersuchungen von Arbeit-/Dienstgeber:innen zu tragen. Stehen die Untersuchungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die eine Berufskrankheit verursachen können, werden die Kosten vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernommen. Es gibt Eignungs-, Folge- und Spezialuntersuchungen.
Betriebliche Schutzimpfungen
Die BVAEB-Unfallversicherung übernimmt bestimmte Impfungen für beruflich gefährdete Personen.
Die BVAEB-Unfallversicherung stellt als freiwillige Leistung Schutzimpfungen gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut zur Verfügung bzw. leistet einen Zuschuss zur Tetanus-Immunisierung für die entsprechend beruflich exponierten bei der BVAEB unfallversicherten Arbeit- und Dienstnehmer:innen im Hochrisikobereich.
Unfallverhütungsdienst
Der Unfallverhütungsdienst (UVD) der BVAEB steht für Unternehmen im Bereich der Eisen- und Seilbahnen sowie des Bergbaus zur Verfügung. Er führt ein Präventionszentrum und führt Beratungen und Schulungen für Arbeitgeber:innen durch.
Darüber hinaus zählt zu den Aufgaben des UVD die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, den öffentlich-rechtliche Interessensvertretungen der Arbeitgeber:innen sowie den Betrieben.
Leistungen:
- Schulungen
- präventivdienstliche Betreuung für Klein- und Mittelunternehme (KMU)
- Publikationen
- Zusammenarbeit mit Behörden und Interessensvertretungen
Vorsorge für Erste Hilfe
Bei einem medizinischen Notfall oder einem Arbeitsunfall kann Erste Hilfe Leben retten. Um im Fall des Falles sofort eingreifen zu können, sind in Betrieben laut Arbeitsstättenverordnung Ersthelfer:innen vorgesehen, damit nach Arbeitsunfällen oder Notfällen schnelle und effektive Erste Hilfe gewährleistet wird.
Die Unfallversicherung unterstützt die erste Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen bzw. Dienstunfällen indem er Aus- und Weiterbildung von betrieblichen Ersthelfer:innen finanziert.
Weitere Leistung an Arbeitgeber:innen
Für Betriebe mit im Jahresdurchschnitt weniger als 51 Dienstnehmer:innen wird auf Antrag ein Zuschuss zur Entgeltfortzahlung (EFZ) ausgezahlt. Diese Leistung ist nur für Unternehmen im Bereich der Eisen- und Seilbahn bzw. des Bergbaues möglich. Ein Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für öffentliche Dienstgeber:innen ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Weitere Informationen finden sie hier: