Betriebliche Untersuchungen

Betriebliche Untersuchungen schützen die Gesundheit von Beschäftigten, indem sie die Eignung zu bestimmten Tätigkeiten feststellen und der Vorbeugung von Berufskrankheiten dienen. 

Grundsätzlich sind Kosten von Eignungs- und Folgeuntersuchungen vom Arbeit-/Dienstgeber:innen zu tragen. Stehen die Untersuchungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die eine Berufskrankheit verursachen können, werden die Kosten vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernommen.

Inhalt

    Arbeitnehmer:innen/Dienstnehmer:innenschutz

    Wenn Arbeitnehmer-/Dienstnehmer:innen Belastungen ausgesetzt sind, die zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führen können, sind arbeitsplatzbezogene Maßnahmen durchzuführen. In bestimmten Fällen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit Eignungsuntersuchungen und bei Fortdauer der Tätigkeit regelmäßig Folgeuntersuchungen durchgeführt werden, wenn dies nach §§ 49 oder 50 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bzw. Bundesbedienstetenschutzgesetz (B-BSG) vorgeschrieben ist.

    Die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ 2020) regelt im Detail die Tätigkeiten, die eine Untersuchung erforderlich machen, sowie die Zeitabstände, in denen die Untersuchungen durchzuführen sind. Des Weiteren gibt sie Richtlinien über spezielle Untersuchungen und Untersuchungsverfahren nach dem jeweiligen Stand der Arbeitsmedizin, arbeitsmedizinische Kriterien zur Beurteilung und biologische Grenzwerte vor.Für bestimmte beruflich strahlenexponierte Personen sind auf Grund des Strahlenschutzgesetzes ärztliche Untersuchungen vorgesehen. Die Untersuchungen erfolgen durch ermächtigte Ärztinnen und Ärzte und sind regelmäßig durchzuführen.

    Ziele

    Gemeinsame Rechtsgrundlagen

    • ASchG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
    • B-BSG – Bundes-Bedienstetenschutzgesetz
    • Landesgetzliche Vorschriften
    • Strahlenschutzgesetz (StrSchG)
    • Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV)
    • Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ 2020)

    Untersuchungsrahmen

    Wer trägt die Kosten?

    Kosten tragen grundsätzlich die Arbeit- / Dienstgeber:innen.

    Bei Tätigkeiten, die Berufskrankheiten verursachen können, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.

    Betriebliche Untersuchungen

    Der Fokus im Bereich der betrieblichen Untersuchungen liegt bei der medizinischen Überwachung und der Eignungsfeststellung, insbesondere bei Tätigkeiten mit besonderen Gesundheitsanforderungen.

    Schwerpunkte

    • umfangreiche arbeitsmedizinische Überwachung
    • klare Vorgaben durch das ASchG, B-BSG, Landesgesetze, VGÜ, StrSchG, AllgStrSchV
    • regelmäßige Folgeuntersuchungen bei belastenden Tätigkeiten
    • strahlenschutzrechtliche Untersuchungen durch ermächtigte Ärztinnen und Ärzte

    Typische Einsatzbereiche

    • Lärmarbeitsplätze
    • strahlenexponierte Tätigkeiten (z.B. Gesundheitseinrichtungen, Forschung)
    • Exponierte Tätigkeiten (z. B. Arbeiten mit Blei)

    Kurz erklärt

    Es gibt bei den betrieblichen Untersuchungen keinen Unterschied zwischen den Versichertengruppen der BVAEB (öffentlicher Dienst, Eisenbahn und Bergbau). Ausschlaggebend ist, ob eine entsprechende Exposition vorliegt.

    Kontakt & Hilfe

    Unfallversicherung der BVAEB