Betriebliche Schutzimpfungen

Neben den allgemeinen Unterstützungen für Impfungen aus der Krankenversicherung, gibt es für beruflich gefährdete Personen einige Impfungen, die durch die BVAEB-Unfallversicherung übernommen werden.

Inhalt

    Wie schützt die Impfung? 

    Durch den Kontakt mit abgetöteten, abgeschwächten Krankheitserregern oder deren Bestandteilen werden körpereigene Abwehrstoffe gebildet. Bei Infektionen kommt die Krankheit gar nicht oder nur abgeschwächt zum Ausbruch.

    Welche Nebenwirkungen können Impfungen haben? 

    Die meisten Menschen vertragen die Impfungen sehr gut. Nach "Stichimpfungen" sind Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen im Bereich der Einstichstelle möglich. Allgemeinreaktionen wie Fieber sind selten und klingen meist schnell ab. Schwerere Nebenwirkungen oder Komplikationen sind sehr selten.

    Grundlagen

    Hepatitis B-Impfung

    Die Hepatitis-B-Impfung schützt vor einer Virusinfektion, die die Leber betrifft und chronische Entzündungen verursachen kann. Für bestimmte beruflich exponierte Personen stellt die BVAEB-Unfallversicherung den Impfstoff kostenlos bereit. 

    Die Hepatitis-B-Impfung ist seit Jahren bewährt und gut verträglich. Nebenwirkungen wie Rötung oder leichte Schmerzen an der Einstichstelle sind selten und vorübergehend.

    Was ist Hepatitis B?

    Hepatitis B ist eine virusbedingte Leberentzündung, die durch Kontakt mit infiziertem Blut oder Körperflüssigkeiten übertragen wird.

    Mögliche Übertragungswege:

    Unbehandelt kann Hepatitis B zu chronischer Leberentzündung, Leberzirrhose oder Leberkrebs führen. Eine Schutzimpfung bietet wirksame Vorbeugung.

    Wer erhält die Hepatitis-B-Impfung über die BVAEB?

    Die Person muss bei der BVAEB unfallversichert sein und einer Personengruppe aus der Liste der Hochrisikogruppen (PDF, 2 MB) angehören. Falls erforderlich ist das Infektionsrisiko vom Dienstgeber nachzuweisen. Die Impfung ist grundsätzlich nicht verpflichtend, aber es könnten entsprechende Regelungen im Arbeits- bzw. Dienstvertrag enthalten sein.

    Zur Hochrisikogruppe zählen insbesondere: 

    • MitarbeiterInnen in Gesundheits-, Pflegeeinrichtungen
    • Beschäftigte mit regelmäßigem Kontakt zu Körperflüssigkeiten oder Blut
    • Justizwache- bzw. ExekutivbeamtInnen, wenn auf Grund der Arbeitsplatzevaluierung ein besonders hohes Infektionsrisiko besteht

    Voraussetzungen & Nachweis

    Zur Inanspruchnahme ist ein Expositionsnachweis erforderlich – also ein Nachweis, dass im Arbeitsumfeld ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Die Anforderung des Impfstoffs erfolgt ausschließlich über Arbeit- / DienstgeberInnen. Details dazu finden sie im:

    „Informationsblatt Hepatitis-B“ (PDF, 430 KB)

    Impfschema

    Auffrischungsimpfung gemäß Titerwert: 

    Anti-HBs-Wert in mIE/mlAuffrischungsimpfung nach TiterbestimmungTiterbestimmung
    ≥ 100in 10 Jahren keine weitere Titerbestimmung
    20 bis < 100innerhalb von 1 Jahr weitere Titerbestimmung (4 Wochen bis max. 6 Monate) 
    < 20sofort

    Ablauf

    • 1

      Impfstoff anfordern

      Dienstgeber fordert den Impfstoff gegen Hepatitis B an. 

      Zum Hepatitis Bestellformular (PDF, 484 KB)

    • 2

      Antrag prüfen

      BVAEB-Unfallversicherung prüft den Antrag.

    • 3

      Impfstoff bereitstellen

      Impfstoff wird dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

    • 4

      Impfung durchführen

      Impfung erfolgt durch Betriebsärztin oder Betriebsarzt.

    • 5

      Impferfolg kontrollieren

      Nach der dritten Teilimpfung der Grundimmunisierung ist im Zeitraum von 4 Wochen bis maximal 6 Monaten eine Impferfolgskontrolle (Titerbestimmung) durchzuführen.

      ...

      Verwenden Sie dafür bitte das Formular „Impferfolgskontrolle“. Dienstgeber können das entsprechende Formular anfordern.

      Es sind damit nur jene Labors zu beauftragen, die auf der aktuellen Laborliste  angeführt sind. Die Impfdaten und der Titerbefund sind zu übermitteln

    • 6

      Impfvorschlag erhalten

      Abhängig von der Titerhöhe wird ein Impfvorschlag übermittelt und der Impfstoff für die Auffrischungsimpfung zur Verfügung gestellt.

    Hinweis

    Diese Impfung ist nicht Teil des Öffentlichen Impfprogramms, sondern eine trägerbezogene Sonderleistung für bestimmte Berufsgruppen. Die Anforderung erfolgt nur über Arbeit- / DienstgeberInnen und bei nachgewiesener beruflicher Exposition – die Impfstoffe können nicht privat angefordert werden.

    Zeckenschutzimpfung

    Die FSME-Impfung schützt vor einer Virusinfektion, die durch einen Zeckenbiss übertragen werden kann. Für bestimmte beruflich exponierte Personen stellt die BVAEB-Unfallversicherung den Impfstoff kostenlos bereit.

    Was ist FSME?

    Die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, kurz FSME genannt, wird durch Viren verursacht. Die Zecken sind Überträger dieser Viren. Die Symptome der Erkrankung können anfänglich einer Grippe ähnlich sein, wie z.B. Kopf- und Gliederschmerzen und erhöhte Temperatur. Die Impfung kann zu jeder Jahreszeit durchgeführt werden, besonders günstig aber ist es zu Beginn des Frühjahrs, bevor die Zeckensaison beginnt.

    Die BVAEB-Unfallversicherung trifft Vorsorge für Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gefährdet sind an Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) zu erkranken. Gefährdet sind insbesondere Personen, die sich auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit sehr viel im Freien aufhalten. Die Grundlage für die Risikobeurteilung bildet die:

     Anlage 1 des ASVG (Liste der Berufskrankheiten, Lfd.Nr. 3.3) (PDF, 254 KB)

    Die Unfallversicherung stellt für diesen Personenkreis nach Anforderung durch Arbeit- / DienstgeberInnen und Vorlage eines entsprechenden Expositionsnachweises den Impfstoff zur Verfügung.

    Voraussetzungen für die Bereitstellung des Impfstoffes

    • Erhöhte Gefahr einer Erkrankung: Die MitarbeiterInnen halten sich durch ihre spezifische Berufsausübung öfter als andere in FSME-exponierten Gebieten auf.
      Bei Lehrpersonen bedeutet dies, dass sie sich im Rahmen des Unterrichtes oft im Freien aufhalten (z.B. wenn im Rahmen des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport Waldläufe oder Sportwochen veranstaltet oder Lehrausgänge in die freie Natur unternommen werden, beziehungsweise für Begleitlehrer bei Schullandwochen). Die Teilnahme an Wandertagen ist nicht ausreichend!
    • Einhaltung der Impfintervalle

    Impfschema

    Ablauf

    • 1

      Impfstoff anfordern

      Die Arbeits- bzw. Dienststelle übermittelt das „Zeckenschutzimpfung Bestellformular“ mit den Daten der MitarbeiterInnen, die für die Impfung in Betracht kommen. Jeder Impfstoffanforderung, auch für Auffrischungsimpfungen, ist ein Expositionsnachweis beizulegen.

    • 2

      Impfstoff liefern

      Die Lieferung erfolgt an die im Formular angegeben Lieferadresse. 

    • 3

      Kühlkette sicherstellen

      Ab der Übernahme ist die angegebene Stelle für die weitere Einhaltung der Kühlkette verantwortlich. 

    • 4

      Impfung durchführen

      Der gelieferte Impfstoff ist ausschließlich für die in den Listen genannten MitarbeiterInnen zu verwenden. Die Impfung wird durch Betriebsärzte durchgeführt.

    Tetanusimpfung

    Die Tetanus Impfung ist das wirksamste Mittel gegen die Infektionskrankheit Tetanus. Diese Krankheit verursacht erhebliche Komplikationen und kann ohne Behandlung zum Tod führen.

    Was ist Tetanus?

    Tetanus ist eine Infektionskrankheit und wird auch Wundstarrkrampf genannt. An Tetanus erkranken nur nicht geimpfte oder ungenügend geimpfte Personen. Daher ist ein Impfschutz gegen Tetanus für jedermann lebenslang erforderlich. In Europa und Nordamerika ist die Erkrankungsrate gering, da sehr viele Menschen gegen Tetanus geimpft sind.

    Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für Personen, die mit Erdreich und Schmutz sowie tierischen Ausscheidungen in Kontakt kommen und einem überdurchschnittlich hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. 

    Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss

    Arbeits-/Dienststellen können für die bei der BVAEB unfallversicherten MitarbeiterInnen einen Zuschuss zu den Impfstoffkosten beantragen.

    Zur Bearbeitung des Antrages sind folgende Angaben erforderlich:

    • Name, Sozialversicherungsnummer (10-stellig)
    • Art der Tätigkeit, die einen Zuschuss begründet
    • Um welche Teilimpfung es sich handelt
    • Rechnung
    • IBAN für Anweisung 

    Impfschema

    Grundimmunisierung:

    Tollwutimpfung

    Tollwut ist wohl die gefährlichste aller Krankheiten, die gleichermaßen Mensch und Tier betrifft. Die Gefahr sich mit Tollwut anzustecken, besteht für Personen, die Kontakt mit infizierten Tieren haben. Tollwut wird durch Tierbisse übertragen.

    Die Tollwutimpfung minimiert das Risiko, an Tollwut zu erkranken, und erleichtert die Behandlung nach einem Tierbiss.

    Was ist Tollwut?

    Tollwut ist eine durch Viren verursachte Infektionskrankheit, die in mehr als 150 Ländern der Welt vorkommt. Die Übertragung erfolgt vor allem durch Tierbisse. Ist die Erkrankung einmal ausgebrochen, endet sie fast immer tödlich.

    Im Verletzungsfall übernimmt die BVAEB aus dem Titel der Krankenbehandlung die Kosten einer Impfung gegen Tollwut. Die einzige erfolgversprechende Behandlung bei einer Tollwut-Infektion ist eine sofortige aktive Impfung und Behandlung mit speziellen Antikörpern (Immunglobulin).

    Die BVAEB-Unfallversicherung trifft Vorsorge für Personen, die beruflich Kontakt mit infizierten Tieren haben. Zur Risikogruppe gehören vor allem Tierärztinnen bzw. Tierärzte, tierärztliches Personal, Jagd- und Forstpersonal sowie Personen, bei deren Tätigkeit ein vergleichbar hohes Risiko besteht. Die Grundlage für die Risikobeurteilung bildet die:

     Anlage 1 des ASVG (Liste der Berufskrankheiten, Lfd.Nr. 3.2) (PDF, 254 KB)

    Österreich gilt seit dem Jahr 2008 offiziell als tollwutfrei.

    Voraussetzungen für die Bereitstellung des Impfstoffes

    Zur Inanspruchnahme ist ein Expositionsnachweis erforderlich – also ein Nachweis, dass die betroffenen Mitarbeiter einer Risikogruppe angehören. Die Anforderung des Impfstoffs erfolgt ausschließlich über Arbeit- / DienstgeberInnen.

    Impfschema