Präventionszentrum – kostenlose präventivdienstliche Betreuung für Klein- und Mittelbetriebe
Vor allem Klein- und Mittelunternehmen brauchen Unterstützung bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Laut Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitgeber:innen verpflichtet für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Beschäftigten zu sorgen. Diese Betreuung muss durch Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner:innen erfolgen.
Für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigte gibt es mehrere Möglichkeiten für die Erfüllung dieser Verpflichtung:
- Beschäftigung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner:innen.
- Nach dem Unternehmermodell können Arbeitgeber:innen selbst die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft wahrnehmen, sofern die erforderlichen Fachkenntnisse einer Sicherheitsfachkraft (bis max. 50 Beschäftigte) oder eine einschlägige Ausbildung (bis max. 25 Beschäftigte) nachweislich sind.
- Kostenlose Betreuung durch die Inanspruchnahme eines Präventionszentrums des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Die BVAEB führt gemäß § 78a ASchG ein Präventionszentrum und bietet kostenlos eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten, wenn die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen in Summe nicht mehr 250 Personen beträgt, für Betriebe im Bereich Eisenbahnen, Seilbahnen und Bergbau an.
Die Betreuung erfolgt in Form von Begehungen durch Präventivfachkräfte (Basisbetreuung) aus dem Bereich Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin. Die regelmäßigen Begehungen haben in Arbeitsstätten mit 1 bis 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens einmal in zwei Kalenderjahren und in Arbeitsstätten mit 11 bis 50 Arbeitnehmer:innen mindestens einmal im Kalenderjahr zu erfolgen.
Sollten die angegebenen Kriterien auf Ihren Betrieb zutreffen, laden wir Sie ein, dieses Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen.