Unfallverhütungsdienst

Die Leistungen des Unfallverhütungsdienstes sind auf Grund gesetzlicher Vorgaben nur für Betriebe im Bereich der Eisenbahnen, Seilbahnen und des Bergbaues möglich.

Inhalt

    Unfallverhütungsdienst – Schwerpunkte und Besonderheiten 

    • Zusammenarbeit mit Betrieben, Einrichtungen und Körperschaften zum Zwecke der Einhaltung der zur Unfallverhütung dienenden Vorschriften und Anordnungen
    • Beratung und Schulung von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sowie sonstiger an der Unfallverhütung interessierten Personen und Einrichtungen
    • Kostenlose präventivdienstliche Betreuung der Klein- und Mittelbetriebe lt. ASchG
    • Steigerung der Unfallverhütungskompetenz

    Die Unfallverhütung arbeitet mit Behörden und Körperschaften zusammen

    Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben in Fragen, die mit der Unfallverhütung zusammenhängen, mit den zuständigen Behörden und den Interessenvertretungen der Arbeitgeber:innen und der Arbeitnehmer:innen zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang sind sie vor der Erlassung oder Abänderung von Vorschriften zu informieren.

    Schulungen und Veranstaltungen

    Präventionszentrum – kostenlose präventivdienstliche Betreuung für Klein- und Mittelbetriebe

    Vor allem Klein- und Mittelunternehmen brauchen Unterstützung bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Laut Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitgeber:innen verpflichtet für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Beschäftigten zu sorgen. Diese Betreuung muss durch Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner:innen erfolgen.

    Für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigte gibt es mehrere Möglichkeiten für die Erfüllung dieser Verpflichtung:

    • Beschäftigung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner:innen.
    • Nach dem Unternehmermodell können Arbeitgeber:innen selbst die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft wahrnehmen, sofern die erforderlichen Fachkenntnisse einer Sicherheitsfachkraft (bis max. 50 Beschäftigte) oder eine einschlägige Ausbildung (bis max. 25 Beschäftigte) nachweislich sind.
    • Kostenlose Betreuung durch die Inanspruchnahme eines Präventionszentrums des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

    Die BVAEB führt gemäß § 78a ASchG ein Präventionszentrum und bietet kostenlos eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten, wenn die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen in Summe nicht mehr 250 Personen beträgt, für Betriebe im Bereich Eisenbahnen, Seilbahnen und Bergbau an.

    Die Betreuung erfolgt in Form von Begehungen durch Präventivfachkräfte (Basisbetreuung) aus dem Bereich Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin. Die regelmäßigen Begehungen haben in Arbeitsstätten mit 1 bis 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens einmal in zwei Kalenderjahren und in Arbeitsstätten mit 11 bis 50 Arbeitnehmer:innen mindestens einmal im Kalenderjahr zu erfolgen.

    Sollten die angegebenen Kriterien auf Ihren Betrieb zutreffen, laden wir Sie ein, dieses Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen.

    Publikationen

    Der Unfallverhütungsdienst stellt Merkhefte zur Verfügung, die umfassende Informationen zur Unfallverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz beinhalten. Die Merkhefte dienen insbesondere als Arbeitsunterlage für die Betriebe. Es werden Gesetzestexte und Verordnungen inklusive Erläuterungen und Hinweise, Richtlinien, Schwerpunktkonzepte, Betriebsanweisungen, usw., abgestimmt auf den Eisenbahn- und Seilbahnbereich, aufgelegt.
    Die Inhalte werden von Fachexpertinnen und Fachexperten zur Verfügung gestellt. Der wichtigste Partner in dieser Hinsicht ist das Verkehrs-Arbeitsinspektorat, aber auch große Unternehmen wie zum Beispiel die ÖBB oder der Fachverband der Schienenbahnen sind an den Inhalten beteiligt.
    Ein weiteres Medium ist unser Infomagazin „Sicherheit Zuerst“. Die Publikation widmet sich relevanten Themen der Arbeitssicherheit sowie der Prävention und berichtet über aktuelle Schwerpunkte.

    Alle Publikationen werden bei den jeweiligen Schulungen, die der UVD anbietet, zur Verfügung gestellt und dienen dort als Schulungsunterlage. In Zusammenarbeit mit den Betrieben werden Verteiler für den Postversand erstellt, um eine flächendeckende Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

    Die Publikationen können kostenlos in gedruckter Fassung beim Unfallverhütungsdienst bestellt werden und stehen auch als Download auf der Website der BVAEB zur Verfügung.

    Mehr im Internet

    Arbeitsschutz

    Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG)

    Kontakt & Services

    Unfallverhütungsdienst der BVAEB

    Publikationen