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ELDA – Der elektronische Datenaustausch mit der Sozialversicherung

Willkommen auf Ihrer Informationsseite zu ELDA. Hier erfahren Sie, wie Sie als Dienstgeber:in Meldungen sicher, gesetzeskonform und effizient an die BVAEB und andere Sozialversicherungsträger übermitteln.

    Was ist ELDA?

    ELDA (Elektronischer Datenaustausch) ist das zentrale Datensammelsystem der österreichischen Sozialversicherung. Es dient als bundesweit einheitliche Plattform für die Übermittlung aller Dienstgeber:innenmeldungen.

    Die wichtigsten Merkmale:

    Welche Meldungen müssen übermittelt werden?

    Seit dem 01.01.2019 besteht eine generelle Pflicht zur elektronischen Übermittlung (DFÜ – Datenfernübertragung). Alte Papierformulare oder Meldungen per e-Mail/Telefon sind nicht mehr gültig.
    Zu den verpflichtenden Meldungen gehören:

    Checkliste: Der Weg zu ELDA (Erstanmeldung)

    Wenn Sie ELDA zum ersten Mal nutzen, führen Sie diese Schritte durch, um startklar zu sein:

    • 1

      Beitragskontonummer (BKNR) bereithalten

      Stellen Sie sicher, dass Sie über eine gültige Beitragskontonummer verfügen.

    • 2

      ID Austria aktivieren

      Für die Anmeldung im System benötigen Sie eine ID Austria.

    • 3

      Übertragungsweg wählen

      Entscheiden Sie sich für eine Variante (Lohnsoftware oder ELDA-Online).

    • 4

      Registrierung durchführen

      Registrieren Sie sich über die Website elda.at, um Ihre Zugangsdaten zu erhalten.

    • 5

      Freischaltung abwarten

      Mit der Registrierung erhalten Sie die Freischaltung für das ELDA-Portal und können mit dem Melden beginnen.

    Die Zugangsvarianten im Detail

    Je nach Ihrer technischen Ausstattung stehen Ihnen drei Wege offen:

    Funktionsweise: Senden, Prüfen & Empfangen

    Der Prozess in ELDA läuft weitgehend automatisiert ab, um Fehler zu minimieren:

    • 1

      Daten erfassen

      Sie geben die Daten in Ihre Software oder ELDA-Online ein.

    • 2

      Übertragung & Plausibilitätscheck

      ELDA übernimmt die Daten und führt sofort automatische Plausibilitätsprüfungen durch.

    • 3

      Clearing

      Das System prüft Versicherungsnummern (VSNR), Tarifgruppen und die Beitragslogik. (nur für Eisenbahnen und Bergbau)

    • 4

      Bestätigung

      Sie erhalten ein Übertragungsprotokoll als rechtlichen Nachweis. Der Zeitpunkt des Einlangens bei ELDA gilt gesetzlich als Meldetag.

    Rückmeldungen und Fehlerbehebung

    Das System liefert Ihnen Rückmeldungen direkt zurück:

    Kontakt & Support

    Technische Unterstützung — ELDA Competence Center

    Bei Problemen mit der Software, Registrierung oder Übermittlung:

    Fachliche & Rechtliche Fragen

    Bei Fragen zu Beitragsgrundlagen, Versicherungsrecht oder Inhalten der Meldung:

    Ansprechstellen für Dienstgeber

    Häufige Fragen (FAQ)